Was kann ich tun, wenn ich versäume meine Daten rechtzeitig bekannt zu geben und meine Spende deshalb bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung nicht berücksichtig wird?
https://www.rettet-das-kind-noe.at/spenden/absetzen-reiter/was-kann-ich-tun-wenn-ich-versaeume-meine-daten-rechtzeitig-bekannt-zu-geben-und-meine-spende-deshalb-bei-der-automatischen-arbeitnehmerveranlagung-nicht-beruecksichtig-wird
https://www.rettet-das-kind-noe.at/logo.png
Sie können innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben. Im Anschluss müssen Sie uns für die Nachmeldung an das Finanzamt informieren.