Was kann ich tun, wenn ich versäume meine Daten rechtzeitig bekannt zu geben und meine Spende deshalb bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung nicht berücksichtig wird?

Sie können innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben. Im Anschluss müssen Sie uns für die Nachmeldung an das Finanzamt informieren.

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