sind Jugendliche, die aufgrund von schwierigen familiären Situationen vorübergehend oder bis zur Selbständigkeit nicht mehr zu Hause leben können.
Die Aufnahme erfolgt über Antrag der Kinder- und Jugendhilfe, meistens freiwillig, weil die/der Jugendliche und die Eltern es wollen und manchmal, weil es ein Familienrichter entscheidet.
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