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Sozialpädagogische Wohngruppe für Kinder und Jugendliche von 13 bis 18

Im Zusammenleben zwischen Jugendlichen und Eltern kommt es manchmal – bedingt durch lebenszyklische Krisen, Gewalterlebnisse etc. – zu ausweglos erscheinenden Situationen. Sind diese Konflikte zu Hause nicht mehr lösbar oder drohen zu eskalieren, so bietet unsere Wohngemeinschaft diesen jungen Menschen einen Wohn- und Lebensraum.
Im geschützten Rahmen dieser Wohngruppe werden Kinder/Jugendliche im Alter von 13 – 18 Jahren betreut. Unsere Einrichtung versteht sich sich als mittel- bis längerfristige stationäre Einrichtung im Dienste der Jugendwohlfahrt.

Standort der wg: St. Pölten


Kurzbeschreibung

In einer geräumigen Wohnung (insgesamt 250 m2) im 1. Stock können 10 Kinder/Jugendliche in voneinander getrennten Bereichen betreut werden. Im Zentrum der Wohnung liegt die Küche und das gemeinsame Wohnzimmer, Räume, die coedukativ genützt werden. Helle und freundlich eingerichtete 2- bzw. 3-Bettzimmer bieten den Kindern/Jugendlichen genügend Wohn- , Frei- und Rückzugsraum. Im 2. Stock befindet sich ein großer Freizeitraum.
Weitere 2 in sich abgeschlossene Wohneinheiten, die ebenfalls im 2. Stock liegen, ermöglichen zwei Jugendlichen, die zuvor in der wg gelebt haben, sich in mehr Selbständigkeit zu erproben. Auf Basis "betreutes Wohnen" soll der Weg in die Verselbständigung - jedoch mit einem Sicherheitsnetz - besser gelingen. Jede Wohnung verfügt über einen Vorraum, ein Badezimmer, eine Küche und ein Wohnschlafzimmer.

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Die Zimmer der Kids............

wpe1B2.jpg (6237 Byte) Die Küche.....

Gesamtkapazität

12 Kinder/Jugendliche; innerhalb der wg und in 2 Wohnungen. In den Wohnungen soll auf Basis "betreutes Wohnen" ein "Mehr" an Selbständigkeit erlernen werden. Diese Wohnungen stehen nur unseren Jugendlichen zur Verfügung - eine Aufnahme in diese Betreuungsform ist nicht möglich.


Zielgruppe

Kinder/Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 13 – 18 Jahren, vorrangig aus dem Einzugsgebiet der Stadt und des Bezirkes St. Pölten sowie der angrenzenden Bezirke.

  • Aktuelle Beeinträchtigung der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen durch die momentane Lebenssituation

  • Wenn der Schutz des Kindes/Jugendlichen durch die Eltern gegenwärtig nicht ausreichend gewährleistet werden kann


Ablehnungsgründe
:

  • Kinder/Jugendliche, die stationäre medizinische Angebote benötigen
  • Aktuell drogen- und medikamentensüchtige, sowie alkoholkranke Kinder/Jugendliche

  • Kinder/Jugendliche die akut selbst- oder fremdgefährdet sind

  • Kinder/Jugendliche die in keiner Weise bereit sind Vereinbarungen einzugehen, sich an grundlegende Regeln der Hausordnung zu halten - oder keine Betreuung - sondern nur eine Wohnmöglichkeit suchen

  • Psychiatrische Nachversorgung im Kontakt und Kooperation mit dem Psychiater

Aufnahmemodus

Die Unterbringung eine Kindes/Jugendlichen ist immer eine Maßnahme der Jugendwohlfahrt im Rahmen der "vollen Erziehung". Im Regelfall erfolgt die Anfrage über die zuständige DSA des Jugendamtes, die auch alle rechtlichen sowie administrativen Erledigungen übernimmt. Auch die Abklärung mit den Eltern erfolgt durch die DSA. Im Aufnahmegespräch soll die Problematik transparent besprochen, Grobziele vereinbart und der Weg zu Etappenzielen erarbeitet werden.
Wenn möglich und sinnvoll wird in dieser Besprechung eine Arbeitsvereinbarung mit dem Kind/Jugendlichen in schriftlicher Form festgelegt. Die Wünsche und Meinungen des jungen Menschen müssen gehört und ernst genommen werden, die Vereinbarung muss für ihn stimmig sein, damit die Chance der Umsetzung besteht.
Wird ein Kind/Jugendlicher im Sinne einer "Akutaufnahme" von einem Sozialarbeiter des Jugendamtes im Rahmen seines Bereitschaftsdienstes gebracht, kann das Aufnahmegespräch erst innerhalb der nächsten Werktage erfolgen.


Dauer der Betreuung

Entsprechend dem Motto „so kurz wie möglich und so lang wie nötig“ ergeben sich verschiedene Möglichkeiten die jedoch bei der Aufnahme geklärt und in Helferkonferenzen immer wieder überprüft - und wenn nötig abgeändert werden müssen.
Die Erreichung der Großjährigkeit ist hiebei ein "natürliches Regulativ" und kann nur in Sonderfällen überschritten werden.

Die Arbeitsweise orientiert sich am systemischen Denkansatz und am humanistischen Menschenbild. Personen - und zielorientierte pädagogische Maßnahmen sind unsere Handlungsprämisse. Wie für alle Einrichtungen von "Rettet das Kind", sind die 5 Säulen der Identität nach Petzold, sowie die Familienorientiertheit auch für die Arbeit in der wg handlungsleitend. Der "Gruppe" als Medium für soziales Lernen messen wir besondere Bedeutung bei. Sozialpädagogische Betreuung und Handlungsweisen, therapienahe Beratungen und Gespräche, aber auch Elternarbeit und Vernetzung sowie Zusammenarbeit mit anderen Institutionen sind nur einige Elemente unserer Arbeit. 

 

 

Das Team der wg airbag St. Pölten   Stand November 2009

  • Leiterin der wg airbag:
     

    Mag. Birgit Nachförg - Sonder- und Heilpädagogin und Systemische Familienberaterin, diplomierte Legasthenie- und Dyskalkulietrainerin

  • Elisabeth Kargl - Pädagogische Wirtschafterin

  • Judith Melchus - Sozialpädagogin
  • Stefan Weinberger - Sozialpädagoge
  • Claudia Furtner - Sozialpädagogin