|
Aufnahmekriterien
Voraussetzungen für die
Betreuung im Rahmen der Sozialpädagogischen Tagesgruppen sind ein entsprechender Vorschlag
(Jugendabteilung und/oder Schule, Elternhaus), der zwischen den Partnern Schule,
Jugendabteilung und "RETTET DAS KIND NÖ" besprochen wird. Bei freier Kapazität
kann eine Betreuung dann erfolgen, wenn der Erziehungsberechtigte einverstanden und eine
entsprechende Vereinbarung mitunterzeichnet hat.
Zum Vorschlag kommen vor allem solche Schüler, die Unterstützung im sozialen,
emotionalen und schulischen Bereich benötigen, da die notwendige Hilfestellung seitens
des Elternhauses nicht gewährleistet ist. Die Einschätzung der Familiensituation liegt
bei der Jugendabteilung, wobei deren Interesse nach sinnvoller Freizeitbeschäftigung und
Unterstützung bei Lerndefiziten im Vordergrund steht.
|
Ablehnungskriterien/Kontraindikation
Abgelehnt müssen vor allem solche Kinder
werden, deren Erziehungsberechtigte eine solche Betreuungsform nicht akzeptieren oder
nicht unterstützen. Die Bereitschaft, sich in diese Lerngemeinschaft
einzugliedern sowie das Einhalten der mit den Betreuern vereinbarten
"Spielregeln" muss vorausgesetzt werden können.
Aufnahmevoraussetzungen
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Jugendabteilung,
Erziehungsberechtigen und
"RETTET DAS KIND" NÖ sowie der für
das betreffende Kind freie Platz sind Voraussetzungen für die Aufnahme in die Betreuung
im Rahmen der Sozialpädagogischen Tagesgruppen. Vor dieser schriftlichen Fixierung ist
jedes Kind von der Jugendabteilung bzw. Schule im Rahmen einer Besprechung den Betreuern
der Sozialpädagogischen Tagesgruppe vorzustellen und zu beschreiben, damit beurteilt
werden kann, ob eine Betreuung in diesem Rahmen möglich ist.
|
Fachpersonal
Bei der
Auswahl der BetreuerInnen wird Wert auf entsprechende pädagogische Ausbildung
und/oder Erfahrung gelegt. "RETTET DAS KIND" NÖ ist es vorbehalten,
entsprechende pädagogische Beratungs- und Kontrollfunktionen vorzunehmen bzw. alle
organisatorischen und formalen Angelegenheiten zu regeln. Zeiten und Aktivitäten, die
nicht vom/von der HauptbetreuerIn abgedeckt werden (z.B. diverse Freizeitaktivitäten,
gezielte Lernförderung, kurzfristige Krankenstandsvertretung, etc.),
werden von
"Lernhelfern" durchgeführt. Ziel ist es, mit einem entsprechend
qualifizierten MitarbeiterInnenstab eine gute, pädagogisch sinnvolle Betreuungstätigkeit
zu erreichen.
Bilder: Besichtigung der STS-Gruppe in der HS Böheimkirchen durch LR Dr.
Petra Bohuslav im Jänner 2008

| Kooperation mit der
Jugendabteilung Durch die ständigen Kontakte mit der
zuständigen Jugendabteilung ist einerseits ein entsprechender Informationsaustausch
möglich, andererseits verbleibt die Kontrolltätigkeit bei der Jugendabteilung, die bei
Bedarf auch diesbezüglich informiert wird. Die Weitergabe von Informationen über die
Kinder darf allerdings nicht dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses mit dem Betreuer
hinderlich sein, sondern sollte lediglich dann erfolgen, wenn das Wohl des Kindes
gefährdet erscheint. |
|