Seit September 2007 (in Pilotphase)
 

Vorbemerkung zur Entstehung der Betreuungsform

Aus dem dringenden Bedarf, Jugendlichen Ressourcen und Zeit für eine individuelle Unterstützung zukommen zu lassen, wurde im Auftrag der Abteilung Jugendwohlfahrt beim Land NÖ im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeitsgruppe das Konzept für die Jugendintensivbetreuung (JIB) in NÖ entwickelt.

Letztlich hatte die Initiative von Susanna Geretschnig, Diplomsozialarbeiterin bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling, zur Einrichtung der Betreuungsform für Jugendliche in NÖ geführt, die nun zunächst in einer Pilot- und Erprobungsphase läuft. In die Konzeptentwicklung flossen bestehende Konzepte der Jugendintensivbetreuung ein, in der Arbeitsgruppe waren Fachleute aus stationären, mobilen und ambulanten Jugendeinrichtungen ebenso beteiligt wie die Fachabteilung des Landes NÖ.

Seit September 2007 wird im ursprünglichen Auftrag der damaligen Landesrätin Dr. Petra Bohuslav die Jugendintensivbetreuung in zwei Bezirken und durch zwei Organisationen durchgeführt:

- im Bezirk Melk durch „RETTET DAS KIND“ NÖ
- im Bezirk Mödling durch den Verein Tender

Während der Pilotphase werden Erfahrungen gesammelt, die als Grundlage für die weiteren Schritte in der Jugendintensivbetreuung in NÖ dienen sollen.

Bilder: Das JIB-Team von "RETTET DAS KIND" NÖ: DSA Irene Paumann und Franz Egger, mobil für Jugendliche unterwegs

Beschreibung der Betreuungsform

JIB arbeitet mit jugendlichen Mädchen und Burschen, die dem Entwicklungsstadium der Pubertät und Adoleszenz zuzurechnen sind. Bekanntlich stellt diese Zeit den Übergang zwischen Kindheit und Erwachsensein dar, die durch den Zusammenprall von drei widerstreitenden Entwicklungsbedingungen - den körperlichen, seelischen und sozialen - gekennzeichnet sind. 

Für Eltern und Bezugspersonen der Jugendlichen stellt die Zeit der Pubertät und Adoleszenz eine massive Herausforderung dar. Besonders wenn die Familie in ihren Beziehungsstrukturen geschwächt ist oder aufgrund krisenhafter Geschehnisse kaum emotionale Ressourcen zur Verfügung stehen, gelingt ein Verständnis für die Bedürfnisse der Jugendlichen oft nicht. Wenn der Schritt in die Autonomie gefährdet ist und Fehlentwicklungen bemerkbar sind, kann professionelle Unterstützung (JIB) ein Weg aus der Krise sein.

Zielgruppe

JIB versteht sich als nachgehende, aufsuchende Betreuung von entwicklungsgefährdeten Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahren, deren primäres Bezugssystem (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, Obsorgeträger) die Gefährdung erkennt und eine Hilfe durch außenstehende Personen zulassen kann. Die Fortführung über das 18. Lebensjahr hinaus soll in einzeln begründeten Fällen möglich sein.

Gesetzliche Grundlagen

Basis für die Jugendintensivbetreuung ist die Tatsache, dass sie im Rahmen einer Jugendwohlfahrtsmaßnahme erfolgt. Gemäß § 43 NÖ JWG 1991 Unterstützung der Erziehung erfolgt eine Beauftragung zu dieser Betreuung, wobei zunächst eine Vereinbarung zwischen Jugendabteilung und dem Jugendlichen bzw. seines Obsorgeträgers geschlossen wird.

Ablauf und Durchführung der Jugendintensivbetreuung

  • Abklärung der BH-Jugendabteilung mit dem Jugendlichen und dem(n) Obsorgeträger(n) ob eine Betreuung angenommen bzw. gewünscht wird.

  • Im JIB-Team wird entschieden, wer die Betreuung übernehmen könnte.

  • Erstgespräch auf Helferebene: BH-Jugendabteilung und JIB mit ev. Hinzuziehung einer geeigneten Auskunftsperson aus dem Umfeld des Jugendlichen, Vorstellung des Jugendlichen und Erörterung der gewünschten Veränderungen.

  • Erstgespräch Jugendabteilung, JIB-BetreuerIn mit dem Jugendlichen und seinem(n) Obsorgeträger(n), Aushandlung von Betreuungszielen, wobei bei Jugendlichen über dem 15. Lebensjahr die Hinzuziehung des(r) Obsorgeträger(s) unterbleiben kann.

  • Zeitlich befristeter, schriftlicher Arbeitsvertrag mit Zielsetzung, Intensität, Art der Kooperation mit DSA der Jugendabteilung – wird von allen Beteiligten mitgetragen.

  • Regelmäßige Fallverlaufskonferenzen zwecks Evaluierung und Modifizierung der Betreuungsziele mit größtmöglicher Transparenz.

  • Der Zeitpunkt des Betreuungs-Endes sowie eventuelle Verlängerungen werden von der Jugendabteilung unter Einbeziehung des Jugendlichen und JIB-BetreuerIn festgesetzt.

Umfang und Dauer

Ausgegangen wird in der JIB von unterschiedlich intensiven Arbeitsphasen. Die Dauer der Betreuung wird vom Alter und der Zielsetzung abhängig sein und kann von 6 Monaten bis zu 2 Jahren dauern.

  •  Kontaktanbahnungsphase
    Dauer: bis zu 3 Monate
    Ziel der Kontaktanbahnungsphase ist es, dass der/die BetreuerIn Zugangsmöglichkeiten zum Jugendlichen findet und eine Vertrauensbasis aufgebaut wird.

  • Hauptbetreuungsphase
    Dauer: ca. 6 Monate, ein- oder mehrmalige Verlängerungen sind möglich
    Bearbeitung der vereinbarten Betreuungsziele

  • Ablösephase
    Der Übergang in die Ablösephase erfolgt, wenn alle Betreuungsziele soweit als möglich erreicht und gefestigt sind. Die Betreuungsintensität sollte schrittweise abnehmen, sodass gegen Ende der Betreuung die Kontakte nur mehr einmal monatlich stattfinden.

 Methoden/Setting

 JIB versteht sich als nachgehende, aufsuchende Betreuung von entwicklungsgefährdeten Jugendlichen. Daher bildet den Ort der Betreuung das gesamte Lebensumfeld (sowohl seine Wohnung wie auch Freizeiteinrichtungen, Ämter, Behörden, Arbeitsplatz).

 Die Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses orientiert sich an den Lebensumständen des Jugendlichen, an den vereinbarten Betreuungszielen und liegt in der professionellen Kompetenz des/der Betreuers/in. Dabei ist ein ganzheitlicher methodenintegrativer, lebensweltorientierter Ansatz zu bevorzugen, begleitet von einem entsprechenden Methodenpluralismus.

 Schwerpunkt aus folgenden Fachgebieten fließen in die Arbeit ein:

  • Sozialarbeit

  • Sozialpädagogik

  • Psychologie

  • Beratung/Therapie

  • Freizeit- und Spielpädagogik

  • Erlebnispädagogik*)

*)Erlebnispädagogik: Erlebnispädagogische Unternehmungen im Ausmaß von 3-5 Tagen pro Betreuungshalbjahr stellen unter Umständen einen wesentlichen Bestandteil der Betreuung dar, wenn damit die Betreuungsziele effizienter und schneller erreicht werden können. Wenn dies für notwendig und sinnvoll erachtet wird, soll es in den Arbeitsvertrag aufgenommen und finanziert werden.

 Inhalte

  • Aufbau einer Vertrauensbeziehung

  • Beratungsgespräche bei persönlichen Problemen

  • Soziales Lernen; Vermittlung von sozialer Kompetenz, Handlungskompetenz

  • Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Kontaktanbahnung zum AMS

  • Unterstützung bei der Verfassung von Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen, sofern der Jugendliche diesbezüglich nicht vom AMS betreut wird

  • Erarbeitung von konstruktiven Handlungsstrategien im Umgang mit Ämtern und Behörden

  • Konfliktregelung mit Lehrern, Vorgesetzten, Vermietern

  • Anleitung zur selbstständigen Haushaltsführung, Geldeinteilung

  • Strukturierung des Tagesablaufs und sinnvolle Freizeitgestaltung

  • Reflexion der allgemeinen Lebenssituation und von besonderen Erlebnissen, Erarbeiten von Konfliktlösungsmodellen

  • Erschließen der Ressourcen des sozialen Umfelds

Leitung und Fachpersonal

 Beim Pilotprojekt von „RETTET DAS KIND“ NÖ sind die Aufgaben folgendermaßen verteilt:

Die Gesamtleitung liegt beim Geschäftsführer Dr. Wolfgang Apfelthaler

Die fachliche Leitung liegt in den Händen der Bereichsleitung der Sozialpädagogischen Familienhilfe, dies sind Mag. Susanne Glatzl-Pleesz und Mag. Meinrad Winge (SFH-Standort Judenau)

Die JIB-BetreuerInnen für den Bezirk Melk (stationiert beim SFH-Standort Amstetten Tel. 07472/66211) sind:

DSA Irene Paumann

 

Diplomsozialarbeiterin; Psychotherapeutin (systemische Familientherapie) in Ausbildung unter Supervision

Franz Egger

Multimedialer Kunsttherapeut; Waldpädagoge in Ausbildung