Seit
September 2007 (in Pilotphase)
Vorbemerkung zur Entstehung
der Betreuungsform
Aus dem
dringenden Bedarf, Jugendlichen Ressourcen und Zeit für eine
individuelle Unterstützung zukommen zu lassen, wurde im Auftrag der
Abteilung Jugendwohlfahrt beim Land NÖ im Rahmen einer kontinuierlichen
Arbeitsgruppe das Konzept für die Jugendintensivbetreuung (JIB)
in NÖ entwickelt.
Letztlich hatte die Initiative von Susanna Geretschnig,
Diplomsozialarbeiterin bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling, zur
Einrichtung der Betreuungsform für Jugendliche in NÖ geführt, die nun
zunächst in einer Pilot- und Erprobungsphase läuft. In die
Konzeptentwicklung flossen bestehende Konzepte der
Jugendintensivbetreuung ein, in der Arbeitsgruppe waren Fachleute aus
stationären, mobilen und ambulanten Jugendeinrichtungen ebenso beteiligt
wie die Fachabteilung des Landes NÖ.
Seit
September 2007
wird im ursprünglichen Auftrag der damaligen Landesrätin Dr. Petra Bohuslav die
Jugendintensivbetreuung in zwei Bezirken und durch zwei Organisationen
durchgeführt:
- im
Bezirk Melk durch „RETTET DAS KIND“ NÖ - im
Bezirk Mödling durch den Verein Tender
Während der Pilotphase werden Erfahrungen gesammelt, die als
Grundlage für die weiteren Schritte in der Jugendintensivbetreuung in NÖ
dienen sollen.
Bilder: Das JIB-Team von "RETTET DAS KIND"
NÖ: DSA Irene Paumann und Franz Egger, mobil für Jugendliche unterwegs

Beschreibung der Betreuungsform
JIB arbeitet mit jugendlichen
Mädchen und Burschen, die dem Entwicklungsstadium der Pubertät und
Adoleszenz zuzurechnen sind. Bekanntlich stellt diese Zeit den Übergang
zwischen Kindheit und Erwachsensein dar, die durch den Zusammenprall von
drei widerstreitenden Entwicklungsbedingungen - den körperlichen,
seelischen und sozialen - gekennzeichnet sind.
Für
Eltern und Bezugspersonen der Jugendlichen stellt die Zeit der Pubertät
und Adoleszenz eine massive Herausforderung dar. Besonders wenn die
Familie in ihren Beziehungsstrukturen geschwächt ist oder aufgrund
krisenhafter Geschehnisse kaum emotionale Ressourcen zur Verfügung
stehen, gelingt ein Verständnis für die Bedürfnisse der Jugendlichen oft
nicht. Wenn der Schritt in die Autonomie gefährdet ist und
Fehlentwicklungen bemerkbar sind, kann professionelle Unterstützung
(JIB) ein Weg aus der Krise sein.
Zielgruppe
JIB versteht sich als
nachgehende, aufsuchende Betreuung von entwicklungsgefährdeten
Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahren, deren primäres Bezugssystem
(Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, Obsorgeträger) die Gefährdung erkennt
und eine Hilfe durch außenstehende Personen zulassen kann. Die
Fortführung über das 18. Lebensjahr hinaus soll in einzeln begründeten
Fällen möglich sein.
Gesetzliche Grundlagen
Basis
für die Jugendintensivbetreuung ist die Tatsache, dass sie im Rahmen
einer Jugendwohlfahrtsmaßnahme erfolgt. Gemäß § 43 NÖ JWG 1991
Unterstützung der Erziehung erfolgt eine Beauftragung zu dieser
Betreuung, wobei zunächst eine Vereinbarung zwischen Jugendabteilung und
dem Jugendlichen bzw. seines Obsorgeträgers geschlossen wird.
Ablauf und Durchführung der Jugendintensivbetreuung
-
Abklärung der
BH-Jugendabteilung mit dem Jugendlichen und dem(n) Obsorgeträger(n) ob
eine Betreuung angenommen bzw. gewünscht wird.
-
Im JIB-Team wird entschieden, wer die
Betreuung übernehmen könnte.
-
Erstgespräch auf Helferebene: BH-Jugendabteilung und JIB mit ev.
Hinzuziehung einer geeigneten Auskunftsperson aus dem Umfeld des
Jugendlichen, Vorstellung des Jugendlichen und Erörterung der
gewünschten Veränderungen.
-
Erstgespräch Jugendabteilung, JIB-BetreuerIn mit dem Jugendlichen und
seinem(n) Obsorgeträger(n), Aushandlung von Betreuungszielen, wobei bei
Jugendlichen über dem 15. Lebensjahr die Hinzuziehung des(r)
Obsorgeträger(s) unterbleiben kann.
-
Zeitlich
befristeter, schriftlicher Arbeitsvertrag mit Zielsetzung, Intensität,
Art der Kooperation mit DSA der Jugendabteilung – wird von allen
Beteiligten mitgetragen.
-
Regelmäßige Fallverlaufskonferenzen zwecks Evaluierung und Modifizierung
der Betreuungsziele mit größtmöglicher Transparenz.
-
Der Zeitpunkt des Betreuungs-Endes sowie
eventuelle Verlängerungen werden von der Jugendabteilung unter
Einbeziehung des Jugendlichen und JIB-BetreuerIn festgesetzt.
Umfang und Dauer
Ausgegangen wird in der JIB von
unterschiedlich intensiven Arbeitsphasen. Die Dauer der Betreuung wird
vom Alter und der Zielsetzung abhängig sein und kann von 6 Monaten bis
zu 2 Jahren dauern.
-
Kontaktanbahnungsphase Dauer:
bis zu 3 Monate Ziel der
Kontaktanbahnungsphase ist es, dass der/die BetreuerIn
Zugangsmöglichkeiten zum Jugendlichen findet und eine Vertrauensbasis
aufgebaut wird.
-
Hauptbetreuungsphase Dauer:
ca. 6 Monate, ein- oder mehrmalige Verlängerungen sind möglich Bearbeitung der vereinbarten Betreuungsziele
-
Ablösephase Der
Übergang in die Ablösephase erfolgt, wenn alle Betreuungsziele soweit
als möglich erreicht und gefestigt sind. Die Betreuungsintensität sollte
schrittweise abnehmen, sodass gegen Ende der Betreuung die Kontakte nur
mehr einmal monatlich stattfinden.
Methoden/Setting
JIB versteht sich als
nachgehende, aufsuchende Betreuung von entwicklungsgefährdeten
Jugendlichen. Daher bildet den Ort der Betreuung das gesamte
Lebensumfeld (sowohl seine Wohnung wie auch Freizeiteinrichtungen,
Ämter, Behörden, Arbeitsplatz).
Die
Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses orientiert sich an den
Lebensumständen des Jugendlichen, an den vereinbarten Betreuungszielen
und liegt in der professionellen Kompetenz des/der Betreuers/in. Dabei
ist ein ganzheitlicher methodenintegrativer, lebensweltorientierter
Ansatz zu bevorzugen, begleitet von einem entsprechenden
Methodenpluralismus.
Schwerpunkt aus folgenden Fachgebieten fließen in die Arbeit ein:
*)Erlebnispädagogik:
Erlebnispädagogische Unternehmungen im Ausmaß von 3-5 Tagen pro
Betreuungshalbjahr stellen unter Umständen einen wesentlichen
Bestandteil der Betreuung dar, wenn damit die Betreuungsziele
effizienter und schneller erreicht werden können. Wenn dies für
notwendig und sinnvoll erachtet wird, soll es in den Arbeitsvertrag
aufgenommen und finanziert werden.
Inhalte
-
Aufbau einer
Vertrauensbeziehung
-
Beratungsgespräche bei persönlichen Problemen
-
Soziales
Lernen; Vermittlung von sozialer Kompetenz, Handlungskompetenz
-
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Kontaktanbahnung zum AMS
-
Unterstützung bei der Verfassung von Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung
von Vorstellungsgesprächen, sofern der Jugendliche diesbezüglich nicht
vom AMS betreut wird
-
Erarbeitung von konstruktiven Handlungsstrategien im Umgang mit Ämtern
und Behörden
-
Konfliktregelung mit Lehrern, Vorgesetzten, Vermietern
-
Anleitung zur selbstständigen Haushaltsführung, Geldeinteilung
-
Strukturierung des Tagesablaufs und sinnvolle Freizeitgestaltung
-
Reflexion der allgemeinen Lebenssituation und von besonderen
Erlebnissen, Erarbeiten von Konfliktlösungsmodellen
-
Erschließen der Ressourcen des sozialen Umfelds
Leitung und Fachpersonal
Beim Pilotprojekt von „RETTET DAS
KIND“ NÖ sind die Aufgaben folgendermaßen verteilt:
Die
Gesamtleitung
liegt
beim Geschäftsführer Dr. Wolfgang Apfelthaler
Die
fachliche Leitung
liegt in den Händen der Bereichsleitung der Sozialpädagogischen
Familienhilfe, dies sind Mag. Susanne Glatzl-Pleesz und Mag.
Meinrad Winge (SFH-Standort Judenau)
Die
JIB-BetreuerInnen
für den Bezirk Melk (stationiert beim SFH-Standort Amstetten Tel.
07472/66211)
sind:
DSA Irene
Paumann
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Diplomsozialarbeiterin; Psychotherapeutin (systemische
Familientherapie) in Ausbildung unter Supervision
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Franz Egger
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Multimedialer
Kunsttherapeut; Waldpädagoge in Ausbildung
|
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