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In einer Außenwohngruppe leben Kinder "fast" wie in einer Familie... Eine Außenwohngruppe ist klein und überschaubar... ... und
die Kinder / Jugendlichen leben und wohnen zusammen mit 7 bis 9 anderen
Kindern und zwei Erzieherinnen, die sich im Turnusdienst abwechseln, in
einem Einfamilienhaus ...
... insgesamt werden rund 80 Kinder/Jugendliche in 10 Außenwohngruppen
betreut. Standorte: Absdorf, Amstetten-Neufurth, Leiben, Neulengbach-Emmersdorf, Traismauer-Stollhofen, Reidling,
Rohrbach/Gölsen, Strengberg, St. Peter/Au, Traisen.
... Familiengruppen d.
h. pro Außenwohngruppe leben ältere und jüngere Kinder / Jugendliche
gemeinsam unter einem Dach. Eine AWG kann natürlich keine Familie
ersetzen. Sie kann aber ähnliche Rahmenbedingungen schaffen, sodass sich
dort Kinder gut entwickeln können, ...und das solange, bis die Kinder wieder in ihren gewohnten Familienverband zurückkehren oder als junge Erwachsene von der Außenwohngruppe aus in die Selbständigkeit gehen.
... Nachbetreuung d.h.
vor Erreichung der Volljährigkeit wird je nach Selbständigkeitsgrad des
/ der Jugendlichen der Schritt in die Eigenverantwortlichkeit vorbereitet.
Zu diesem Zweck werden die Jugendlichen in einer vom Verein oder vom
Jugendlichen selbst angemieteten Wohnung nachbetreut.
Aufnahmekriterien
/ Indikation: Aufgenommen
werden - Kinder, welchen ein „längerer“ Heimaufenthalt beschieden wäre und eine Unterbringung auf einem Pflegeplatz nicht möglich bzw. schon gescheitert
ist. - Geschwister, die in anderen Einrichtungen aufgrund von Alter, Geschlecht
getrennt
werden müssten. -
Kinder
bei problematischen Elternkontakten -
Kinder
für deren Entwicklung ein „kleines“ Erziehungsumfeld notwendig ist Bei
der Unterbringung der Kinder und Jugendlichen wird insbesondere darauf
geachtet, dass sie in die jeweilige AWG nach Alter, Geschlecht und Persönlichkeit
passen, um so die Struktur einer Familie zu schaffen.
Ablehnungskriterien
/ Kontraindikation: Abgelehnt
werden Kinder, ... ... wenn
sie ein bestimmtes Alter überschritten haben (Kinder über 10 Jahre
werden nur mehr in Verbindung mit jüngeren Geschwistern aufgenommen). ... deren
geistig /körperlicher Behinderungsgrad oder ausgeprägte
Verhaltensproblematik, respektive gesundheitlicher Zustand eine
Integration in einer Außenwohngruppe unmöglich erscheinen lässt.
Ansprechpartner: Frau Mühlmann, Herr MMag. Pfisterer, Frau Mag. Reitter
Tel.: (02274) 78 44 -
Aufnahme
nur im Rahmen einer Jugendwohlfahrtsmaßnahme. -
Telefonische
Anfrage mit Beschreibung der Problematik und über spezielle Zielsetzungen
für das Kind. Zusendung von Unterlagen (Sozialbericht, Gutachten,...) -
Aufnahmegespräch
mit Kind, Eltern, Angehörigen, Erziehungsberechtigten, DSA und den
Verantwortlichen der Außenwohngruppen. Aufnahmemodus: Die Unterbringung erfolgt in 2 Schritten: -
Besuch des Kindes gemeinsam mit den
Betreuungspersonen in
der Außenwohngruppe. Den Kindern wird ermöglicht,
ihr neues „Zuhause“ und die dort lebenden Kinder und Erzieherinnen an
einem Nachmittag kennen zu lernen. -
Aufnahme des Kindes (ca. eine Woche nach dem Besuch). -
Bei der Aufnahme
wird um Aushändigung folgender Dokumente und Unterlagen ersucht: o
div. Dokumente (Staatsbürgerschaftsnachweis,
Geburtsurkunde, Taufschein, Impfpass, Mutter-Kind-Pass, Zeugnisse) o
Krankenversicherung o
Meldezettel o
Aktueller Sozialbericht der Jugendabteilung o
Betreffend die Obsorgeregelung: gerichtlicher
Beschluss oder Einverständniserklärung der KE zur Unterbringung im
Rahmen der vollen Erziehung o
Falls das Kind von einer anderen Einrichtung kommt (z.
B. Landesjugendheim, Heilpädagogische Station, ...) Abschlussberichte o
Übernahmebestätigung der Verpflegskosten durch den
zuständigen Kostenträger bei Kindern aus den Bundesländern im
Einzelfall. o
Persönliche Sachen des Kindes (Kleidung,
Lieblingsspielzeug, Lernbehelfe etc.)
Fachpersonal -
20 ErzieherInnen (KindergärtnerInnenausbildung,
ErzieherInnenausbildung, LehrerInnenausbildung) -
externe psychologische und medizinische
Konsiliarbetreuung Kooperation mit der JugendwohlfahrtDie Zusammenarbeit zwischen Jugendabteilung und der Erziehungsleitung erfolgt durch: -
anlassbezogene Kontakte / Telefonate / Schreiben -
Teilnahme an Helferkonferenzen (an einer
Jugendabteilung, AWG oder anderen Einrichtung) Psychologisch/therapeutisches Angebot ·
Neben der internen psychologischen Betreuung der
Kinder/Jugendlichen durch die AWG-Leitung werden, nach Rücksprache mit
den Kindeseltern und/oder dem zuständigen gesetzlichen Vertreter, externe
Psychotherapie bzw. heilpädagogische Fördermaßnahmen vermittelt. ·
Möglichkeit der Supervision für das Betreuungspersonal Pädagogisches
Konzept
Neben den Begriffen: Verbundsystem
- Dezentralisierung - Selbständigkeit - Wohn- u. Lebensgemeinschaft,
bestimmen die
Zielsetzung des AWG-Konzeptes: -
professionelle Erziehung in familienähnlicher Struktur -
stabiles Beziehungsgefüge durch konstantes Betreuerteam mit
geringer Zahl an Bezugspersonen -
ein liebevolles Geborgenheit und Zuversicht vermittelndes
Zuhause -
Einbeziehen der Eltern in die pädagogische Arbeit -
Individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen - Soziale Integration der Kinder uns Jugendlichen in die Wohngegend, Kindergarten, Schule und Arbeitswelt -
Angebot der zusätzlichen pädagogischen / psychologischen
Betreuung -
Fachspezifische Unterstützung und Begleitung der Erzieher -
Nachbetreuung: verschieden Formen der Nachbetreuung (z. B.
teilbetreutes Wohnen in einer vom Verein oder vom Jugendlichen
angemieteten Wohnung.
Die Kinder und Jugendlichen
erhalten entsprechend ihrer Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen sowie
in Rücksprache mit dem zuständigen gesetzlichen Vertreter (Kindeseltern,
Jugendabteilung) die bestmögliche schulische sowie berufliche Ausbildung
(KG, Volksschule, Sonderpädag. Zentren, HS, Gymnasium, Polytechnischer
Lehrgang, Lehre, weiterführende Schulen: HBLA, HAK, HASCH, etc.) Die
Schul- und Berufsausbildung erfolgt extern und ist regional abhängig von
öffentlich-schulischem sowie beruflichem Angebot.
Freizeit: In der Freizeit können die Kinder und Jugendlichen einen Sportklub (Fußball, Tennis,...) und Vereinen (Pfadfinder, Feuerwehr, Samariter,...) beitreten, sowie ein Musikinstrument (Klavier, Gitarre, Flöte,...) erlernen. Neben saisonbedingten Freizeitaktivitäten wie Schifahren, Eislaufen, Schwimmen etc. laden die Kinder und Jugendlichen gerne ihre Freunde in die Außenwohngruppe ein bzw. besuchen diese.
Heimfahrts-, Besuchsregelung: Die
Wochenend- und Ferienurlaube
sowie Besuche in der Außenwohngruppe werden im Aufnahmegespräch zwischen
Angehörigen, Kinder und Jugendlichen und der Jugendabteilung sowie der Außenwohngruppenleitung
individuell vereinbart. Können die Kindeseltern bzw. ein
Elternteil die vereinbarten Besuchskontakte über längere Zeit nicht
einhalten (z. B. wegen eines Krankenhausaufenthaltes, etc.) werden Besuche
der Kinder und Jugendlichen in Begleitung der Erzieherin zu den Eltern
organisiert. |
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