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»RETTET DAS KIND« |
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N I E D E R Ö S T E R R E I C H |
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Spendenabsetzbarkeit
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Spenden an “RETTET DAS KIND“ NÖ sind steuerlich absetzbar.
Rückwirkend mit 1. Jänner 2009 sind alle Spenden an “RETTET DAS KIND“ NÖ steuerlich absetzbar. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Jeder Betrag ist absetzbar. Es gibt keinen Mindestbetrag. Ob 10 Cent oder 1.000 Euro, jede Spende ist bis zur Höhe von 10% Ihres Jahreseinkommens absetzbar. (Bei Unternehmen bis 10% des Vorjahresgewinns.)
Spendennachweis aufbewahren. Das kann der Einzahlungsbeleg sein oder auch der Kontoauszug. Also alle Belege aufbewahren und darauf achten, dass Ihr Name und Ihre Adresse korrekt angeführt sind! Denn nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist.
In der Arbeitnehmerveranlagung anführen. Damit Sie Ihre Spende absetzen können, müssen Sie diese selbstverständlich am Jahresende bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) anführen.
Weitere Informationen.Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Finanzministeriums. Oder Sie kontaktieren uns per Mail oder per Telefon 02274/7844-618 (GF Dr. Wolfgang Apfelthaler).
Die Absetzbarkeit von Spenden an “RETTET DAS KIND“ NÖ wird mit dem Bescheid (pdf) des Finanzamts vom 16.6.2009 bestätigt.
Stand: 2.2.2010 |